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Fakten über:

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>> Gesundheit

 

"Fakten" Handy:

Sind Handys mit niedrigem SAR-Wert unschädlich?

Nein. Der SAR-Wert (Specific Absorption Rate) gibt die spezifische Absorptionsrate an, d. h. die Aufnahme der Strahlungsleistung im biologischen Gewebe in Watt pro Kilogramm. Festgestellt wird dieser Wert an wassergefüllten Kunststoffschalen in Form eines Kopfes, wobei nur der "geglättete" Energieeintrag aufgezeichnet wird, nicht aber die rhythmische Wirkung der Strahlung (Hochfrequenz und niederfrequente Pulsung). Diese ist jedoch der wesentliche Faktor für biologische Wirkungen. Es wird also nur die thermische Wirkung berücksichtigt, nicht aber die wesentlich problematischeren nichtthermischen Effekte. Der SAR-Wert sagt zudem wenig über die tatsächliche Absorption von Strahlung beim Telefonieren aus, da er nur bei maximaler Sendeleistung gemessen wird. Unter realen Bedingungen kann aber ein leistungsschwächeres Handy unter Umständen eher die maximale Sendeleistung benötigen und so eine höhere Strahlung produzieren als ein leistungsstärkeres Handy. Es handelt sich bei dem festgelegten SAR-Wert von 2 W/kg auch nicht um einen Grenzwert, sondern lediglich um einen internationalen Richtwert.

Strahlt das Handy bei schlechtem Empfang stärker?

Das ist richtig. Das heißt je weiter die Entfernung zum nächsten Sender ist und je mehr Hindernisse (z. B. Gebäude) dazwischen sind, umso höher muss das Handy seine Leistung  aufdrehen, um einen Empfang herzustellen.

Stimmt es, dass man im Auto nur mit Freisprecheinrichtung
telefonieren darf?

Das stimmt. Nach § 23 StVO ist der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Fahrt (bzw. bei laufendem Motor) verboten, wenn hierfür das Telefon in die Hand genommen wird (also auch das Ablesen vom Display, das Wählen oder Versenden von SMS). Erlaubt ist lediglich das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung. Headsets dürfen nur an einem Ohr benutzt werden. Dies alles gilt auch für Fahrradfahrer. Kommt es beim Telefonieren zu einem Unfall, kann dies, abgesehen von der Geldbuße und einem Punkt in Flensburg, zu Problemen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und der eigenen Kaskoversicherung führen.
Allerdings geht es bei dieser gesetzlichen Regelung nur um das Abgelenktsein bzw. darum, dass man beide Hände am Steuer (oder am Fahrradlenker) hat. Nicht berücksichtigt wird die Strahlung, die vom Handy ausgeht. Versuche haben aber gezeigt, dass auch schon ein kurzes Telefonat mit dem Handy die Gehirnwellen beeinflussen kann. Es kann dadurch zu Konzentrationsstörungen und kurzfristigen Blackouts kommen, was das Unfallrisiko erhöht. Da Autos Strahlung besonders gut abschirmen („Faradayscher Käfig“) und zudem die produzierte Strahlung noch innerhalb des Fahrzeugs reflektiert wird, erhöht sich die Strahlung im Auto enorm. Mit Freisprecheinrichtung wirkt zwar nicht ganz so viel Strahlung unmittelbar auf den Kopf ein, insgesamt ist die Strahlung jedoch unverändert hoch. Man sollte daher im Auto wenn überhaupt nur mit Außenantenne telefonieren.
Eine schwedische Studie hat übrigens ergeben, dass das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung keineswegs sicherer ist – in dem Versuch waren die Autofahrer, die mit Freisprecheinrichtung telefonierten, praktisch genauso abgelenkt wie die, die das Handy direkt am Ohr benutzten. (www.mobilfunk-buergerforum.de/home/home_artikelshow.php?_aid=144)
Laut einer Untersuchung der Versicherungsgesellschaft AXA ist Telefonieren am Steuer der größte Risikofaktor, noch vor Fahren ohne Anschnallgurt und Fahren unter leichtem Alkoholeinfluss.

Ist das Telefonieren mit dem Handy in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt?

Ja. Anfängliche Handyverbote z. B. in Münchner Bussen und Trambahnen wurden inzwischen wieder aufgehoben. Auch mit der Bahn kann man in Deutschland nicht fahren, ohne ständig von Mobiltelefonierern gestört zu werden. Es gibt zwar in ICEs theoretisch handyfreie „Ruhezonen“, in der Praxis wird dies aber nicht wirklich durchgesetzt. Zum Schutz vor einer erhöhten Strahlenbelastung wären außerdem nur abgetrennte Waggons oder zumindest Abteile sinnvoll, in denen nicht nur das Telefonieren mit dem Handy, sondern auch das Benutzen von Laptops untersagt ist.
In anderen europäischen Ländern gibt es schon längst handyfreie Bahnabteile (so zum Beispiel in Schweden und Dänemark). In Italien wurden dieses Jahr „carrozze del silencio“ (Waggons mit Handyverbot) eingerichtet.
Ähnlich wie im Auto ist die von Handys ausgehende Strahlung auch in öffentlichen Verkehrsmitteln stark erhöht, vor allem in der U-Bahn, da hier der Empfang besonders schlecht ist. Wenn das Handy in Bewegung ist, sucht es ständig nach einer Verbindung zur nächsten Basisstation, so dass es während der Fahrt ständig strahlt, auch wenn nicht telefoniert wird. Aus Rücksicht auf andere Fahrgäste sollte man daher in Bus und Bahn sein Handy ausschalten, zumal diese ja kaum ausweichen können.
(Versuch zur Strahlenbelastung in Linienbussen unter: http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Messprojekt_Bus/messprojekt_bus.html)

Strahlen Handys nur, wenn man telefoniert?

Nein. Es stimmt zwar, dass die Strahlung beim Telefonieren am stärksten ist, vor allem beim Verbindungsaufbau und wenn man selber spricht. Aber auch wenn das Handy im Standby-Betrieb läuft, strahlt es noch. Es werden regelmäßig sogenannte Statusmeldungen abgegeben, d. h. das Handy stellt in regelmäßigen Abständen eine Verbindung zum nächsten Sender her (wodurch der Standort des Handybenutzers übrigens jederzeit zu ermitteln ist). Dies geschieht auch jedes Mal beim Wechsel der Funkzelle. Wenn das Handy in Bewegung ist (wie z. B. bei der Fahrt im Auto), geschieht dies also wesentlich öfter.
Es ist daher äußerst bedenklich, ein eingeschaltetes Handy am Körper zu tragen, besonders in der Nähe von so strahlungsempfindlichen Organen wie den Hoden oder dem Herz (Kommentar eines Arztes, der einen Patient  mit Herzrhythmusstörungen behandelte: „Ach, Sie sind wieder einer von denen, der das Handy in der Brusttasche trägt.“). Durch das Tragen des Handys in der Hosentasche oder am Gürtel kann einerseits die Fruchtbarkeit beeinträchtigt werden – die Hoden liegen ja außerhalb des Körpers, weil die Spermien äußerst wärmeempfindlich sind (hinzu kommt noch, dass Mobilfunkstrahlung die Testosteronproduktion vermindert). Andererseits gibt es Hinweise darauf, dass sich durch die ständige Bestrahlung das Risiko erhöht, an Hodenkrebs zu erkranken. Hodenkrebs, bei jungen Leuten an sich eine eher seltene Krebsart, tritt in den letzten Jahren immer häufiger auf. Laut einer aktuellen Studie des Berliner Robert-Koch-Instituts hat sich die Zahl der Erkrankten in Deutschland seit 1980 verdoppelt. Hodenkrebs ist inzwischen bei Männern zwischen 18 und 35 die häufigste Form der Krebserkrankung.

 

"Fakten" Mobilfunksender:

Nimmt die Strahlung quadratisch mit dem Abstand zum Sender ab?

Das ist richtig. Die Stärke des elektromagnetischen Feldes (= Leistungsflussdichte) nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab, d. h. bei doppeltem Abstand ist die Strahlung um den Faktor 2² geringer, beträgt also nur noch ein Viertel.

Wie breitet sich Mobilfunkstrahlung aus?

Das elektromagnetische Feld des Mobilfunksenders breitet sich nach denselben physikalischen Gesetzten aus wie Licht. Sie wird also mit der Entfernung schwächer und wird durch Hindernisse abgeschwächt, so dass sich auch „Funkschatten“ bilden können. Bauern, deren Höfe in der Nähe von Mobilfunksendern liegen, beobachten oft, dass Kühe und andere Tiere instinktiv den Funkschatten von Stallungen und Scheunen aufsuchen.

Stimmt es, dass direkt unter dem Sender keine Strahlung ist?

Das kann man nicht generell sagen. Es ist zwar richtig, dass sich die Strahlung des Senders keulenförmig ausbreitet, d. h. dass sie in einer gewissen Entfernung vom Sender stärker ist. Durch Streuung und so genannte Nebenkeulen entsteht aber unter Umständen auch direkt unter dem Sender eine nicht unerhebliche Strahlung. Dies ergab zum Beispiel eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz, die vom Kamp-Linforter Institut für Mobil- und Satellitenkommunikationstechnik (IMST) durchgeführt wurde. Zitat: „Die Immissionen in demjenigen Gebäude, auf dem die Anlage steht, sind zwar oft, aber nicht stets kleiner als an umliegenden Messpunkten. In Abhängigkeit von Sendeleistung und Antennenbauform kann die Dachanlage vor allem im obersten Geschoss relevante Beiträge leisten.“ (Zwischenbericht „ Analyse der Immissionsverteilung“ der IMST GmbH vom 9. Juli 2004). Die tatsächlichen Strahlungswerte können im Einzelfall nur durch eine Messung vor Ort bestimmt werden.

Mindert ein Mobilfunksender auf dem Dach den Wert eines Hauses?

Eine Mobilfunkanlage auf dem Haus oder im unmittelbaren Umkreis kann den Wert einer Immobilie mindern. Eine Umfrage bei Maklern des RDM (Ring Deutscher Makler) ergab, dass 70 % der Makler die Erfahrung gemacht haben, dass sich Mobilfunksender wertmindernd auf benachbarte Immobilien auswirken. Der Wertverlust kann bis zu 50 % betragen. In einem Urteil des Landgerichts München wurde festgestellt, dass ein nachträglich auf dem Haus installierter Mobilfunksender zu einer Mietminderung berechtigt (Amtsgericht München, Aktenzeichen 432 C 7381/95). Das Oberlandesgericht München entschied am 13.12.2006, dass bei der Errichtung einer Mobilfunkanlage alle Eigentümer einer Wohnanlage zustimmen müssen, die Mehrheitsentscheidung also nicht ausreiche. (OLG München, Aktenzeichen 34 Wx 109/06). In der Urteilsbegründung heißt es:
"Bei einer Mobilfunkanlage sind die Bewohner der Nachbarhäuser einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt, die möglicherweise, auch wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreitet, gesundheitsgefährdend ist. Jedenfalls wegen dieser allgemein verbreiteten Befürchtung hat die Errichtung einer Mobilfunkanlage auch Auswirkungen auf den Wert (Miet- bzw. Verkaufswert) der betroffenen Eigentumswohnungen, ohne dass es auf die Berechtigung dieser Befürchtung ankommt.“
Hausbesitzer, die eine Mobilfunkanlage auf ihrem Dach installieren lassen, sollten bedenken, dass unter Umständen auch Schadenersatzklagen auf sie zukommen können. Viele Versicherer schließen Schäden durch Mobilfunkstrahlung inzwischen aus, da das Risiko zu unkalkulierbar ist. Sollte die Schädlichkeit eines Tages nachgewiesen werden, werden zwar zunächst der Mobilfunkbetreiber verantwortlich gemacht. Wenn diese aber zahlungsunfähig sind und auch kein Versicherungsschutz besteht, bleibt die Haftung am Grundstückseigentümer hängen.

Darf ein Mobilfunksender, der nicht höher als 10 m ist, ohne Genehmigung aufgestellt werden?

Ja. Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage bis zu einer Höhe von 10 m ist in Bayern (wie in fast allen anderen Bundesländern) genehmigungsfrei im Sinne des Baurechts. Da ein Mobilfunksender eine gewerbliche Anlage ist, wäre die Nutzungsänderung für das Gebäude, auf dem er installiert wird, eigentlich genehmigungspflichtig. In reinen Wohngebieten wäre eine solche Anlage normalerweise überhaupt nicht zulässig. Schon 1998 wurde aber die Bayerische Bauordnung dahingehend geändert, dass solche Sender und die damit verbundene Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Andere Bundesländer folgten dem Beispiel.
Durch den „Mobilfunkpakt II“ (siehe unter Downloads) haben die Gemeinden theoretisch ein Mitwirkungsrecht bei der Aufstellung von Mobilfunksendern. Es handelt sich aber um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber, die rechtlich nicht einklagbar ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Gemeinden nach wie vor kaum Einfluss auf die Standortwahl haben. Unter Umständen kann eine Gemeinde jedoch über den Bebauungsplan Einfluss auf die Standorte von Mobilfunksendeanlagen nehmen.
Als betroffener Nachbar kann man sich ggf. auf die sogenannten nachbarschützenden Vorschriften des Bauplanungsrechts berufen. „Verstößt die Anlage gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts, kommt u. a. die Einlegung eines Widerspruches gegen die Baugenehmigung, die Erwirkung einer Nutzungsuntersagung oder einer Beseitigungsanordnung in Betracht.“ (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, Infoblatt 4/2006)
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1.7.2003 (AZ 4 VG 4640/2002) wurde für die Errichtung eines UMTS-Sendemasten ein Baustopp verhängt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Gericht erhebliche Zweifel habe, ob die Anlage nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoße. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte würden zwar eingehalten, so dass nach derzeitigem Stand der Forschung nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden könne. Es bestünden aber Zweifel an der Schutzwirkung dieser Grenzwerte, insbesondere hinsichtlich der Vorsorge. Außerdem sei davon auszugehen, dass es auf Grund der Angst, die der „Durchschnittsbürger“ vor Mobilfunkanlagen habe, zu einer psychischen Belastung der Anwohner komme (vollständiger Text des Urteils unter Downloads). Das Urteil wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben.

 

"Fakten" DECT/WLAN:

Holt man sich mit dem DECT-Telefon den eigenen Mobilfunksender ins Haus?

Ja. Schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard strahlen rund um die Uhr, nicht nur, wenn telefoniert wird. DECT-Telefone haben eine Reichweite von etwa 50 bis 70 Metern innerhalb von Gebäuden und 300 Metern im Freien. Die Strahlung im Umkreis der Basisstation ist unter Umständen höher, als wenn Sie einen Mobilfunksender in unmittelbarer Nähe hätten. (Tests zur Strahlenbelastung durch DECT-Telefone in der Zeitschrift Öko-Test: www.oekotest.de).
Auf eine Anfrage im Bundestag hin sagte die Bundesregierung bezüglich der Dauerstrahlung von DECT-Telefonen:  „Generell führt der Gebrauch von DECT-Telefonen und weiteren Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder – wie Handys und drahtlosen Datenübertragungsverfahren – zu einer Zunahme der Strahlungsexposition der Menschen. DECT-Telefone stellen oftmals die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im Haushalt dar. Um möglichen gesundheitlichen Risiken vorzubeugen, empfiehlt die Bundesregierung grundsätzlich, die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren. Da beim derzeit eingesetzten DECT-Standard bei Schnurlostelefonen die Basisstation kontinuierlich hochfrequente elektromagnetische Felder emittiert, setzt sich in den letzten Jahren sogar die Bundesregierung dafür ein, dass DECT-Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt werden, die im Stand-by-Betrieb strahlungsfrei sind.“ (Drucksache 15/5415 des Deutschen Bundestags)
In letzter Zeit bieten einige Hersteller Geräte an, die ihre Sendeleistung reduzieren, wenn nicht telefoniert wird. Allerdings muss das Telefon in der Basisstation liegen und es dürfen keine weiteren Mobilteile angemeldet sein. Von der Firma Orchid gibt es jetzt Modelle, bei denen das Kontrollsignal nach Beendigung des Telefonats vollständig abgeschaltet wird, auch wenn das Telefon nicht  in der Ladeschale liegt und unabhängig davon, wie viele Mobilteile an der Basisstation angemeldet sind und. (Siehe hierzu den aktuellen Bericht des Ingenieurbüros Virnich: www.baubiologie-virnich.de/pdf/DECT_zero.pdf)
Man sollte aber bedenken, dass das Telefon beim Telefonieren weiterhin eine erhebliche Strahlung erzeugt, die direkt auf den Kopf einwirkt. Abgesehen von der Beeinflussung der Gehirnwellen kann dies das Risiko erhöhen, an einem Gehirntumor zu erkranken. Dies trifft natürlich auch für das Telefonieren mit dem Handy zu, nur wird mit dem DECT-Telefon in der Regel länger telefoniert.
(Liste von strahlungsarmen DECT-Telefonen auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz unter Links)

Ist WLAN genauso schädlich wie DECT-Telefone?

Ja. Kabellose Internetverbindungen zum Computer oder Laptop über WLAN (wireless local area network) erzeugen eine ähnliche Strahlung wie schnurlose Telefone. Hierbei kann die in den Computer eingebaute Funkkarte mit 15.000 µWatt/m² bis 20.000 µWatt/m² in einem Meter Abstand strahlen, wie die Zeitschrift ÖKO-TEST in einer Untersuchung feststellte.
So genannte Hot Spots, also Orte, an denen man mit seinem eigenen Notebook ins Internet gehen kann, gibt es inzwischen in vielen Cafés, Flughäfen, Hotels etc. Die „Access Points“, von denen das WLAN-Signal ausgestrahlt wird, werden aber zunehmend auch zu Hause genutzt. Sie strahlen ebenso wie DECT-Telefone ständig, auch wenn die Verbindung zum Internet nicht genutzt wird (Bericht über WLAN unter Downloads).
Oft ist die WLAN-Funktion automatisch aktiviert, man kann sie aber normalerweise über die Software deaktivieren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt in seiner Antwort auf eine Anhörung des Bayerischen Landtages, dass im Zuge der die Grenzwertregelung ergänzenden Vorsorgemaßnahmen auch im Zusammenhang mit WLAN kabelgebundene Alternativen vorzuziehen sind (Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtages zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf die menschliche Befindlichkeit“ am 7. Dezember 2006/Drucksache 16/6022 des Deutschen Bundestags).