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Nein. Der SAR-Wert (Specific Absorption Rate) gibt die spezifische Absorptionsrate an, d. h. die Aufnahme der Strahlungsleistung im biologischen Gewebe in Watt pro Kilogramm. Festgestellt wird dieser Wert an wassergefüllten Kunststoffschalen in Form eines Kopfes, wobei nur der "geglättete" Energieeintrag aufgezeichnet wird, nicht aber die rhythmische Wirkung der Strahlung (Hochfrequenz und niederfrequente Pulsung). Diese ist jedoch der wesentliche Faktor für biologische Wirkungen. Es wird also nur die thermische Wirkung berücksichtigt, nicht aber die wesentlich problematischeren nichtthermischen Effekte. Der SAR-Wert sagt zudem wenig über die tatsächliche Absorption von Strahlung beim Telefonieren aus, da er nur bei maximaler Sendeleistung gemessen wird. Unter realen Bedingungen kann aber ein leistungsschwächeres Handy unter Umständen eher die maximale Sendeleistung benötigen und so eine höhere Strahlung produzieren als ein leistungsstärkeres Handy. Es handelt sich bei dem festgelegten SAR-Wert von 2 W/kg auch nicht um einen Grenzwert, sondern lediglich um einen internationalen Richtwert.
Das ist richtig. Das heißt je weiter die Entfernung zum nächsten Sender ist und je mehr Hindernisse (z. B. Gebäude) dazwischen sind, umso höher muss das Handy seine Leistung aufdrehen, um einen Empfang herzustellen.
Das stimmt. Nach § 23 StVO ist der Gebrauch von
Mobiltelefonen während der Fahrt (bzw. bei laufendem Motor)
verboten, wenn hierfür das Telefon in die Hand genommen wird (also
auch das Ablesen vom Display, das Wählen oder Versenden von SMS).
Erlaubt ist lediglich das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung.
Headsets dürfen nur an einem Ohr benutzt werden. Dies alles gilt
auch für Fahrradfahrer. Kommt es beim Telefonieren zu einem
Unfall, kann dies, abgesehen von der Geldbuße und einem Punkt in
Flensburg, zu Problemen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
und der eigenen Kaskoversicherung führen.
Allerdings geht es bei dieser gesetzlichen Regelung nur um das
Abgelenktsein bzw. darum, dass man beide Hände am Steuer (oder am
Fahrradlenker) hat. Nicht berücksichtigt wird die Strahlung, die
vom Handy ausgeht. Versuche haben aber gezeigt, dass auch schon ein
kurzes Telefonat mit dem Handy die Gehirnwellen beeinflussen kann. Es
kann dadurch zu Konzentrationsstörungen und kurzfristigen
Blackouts kommen, was das Unfallrisiko erhöht. Da Autos Strahlung
besonders gut abschirmen („Faradayscher Käfig“) und
zudem die produzierte Strahlung noch innerhalb des Fahrzeugs
reflektiert wird, erhöht sich die Strahlung im Auto enorm. Mit
Freisprecheinrichtung wirkt zwar nicht ganz so viel Strahlung
unmittelbar auf den Kopf ein, insgesamt ist die Strahlung jedoch
unverändert hoch. Man sollte daher im Auto wenn überhaupt nur
mit Außenantenne telefonieren.
Eine schwedische Studie hat übrigens ergeben, dass das
Telefonieren mit Freisprecheinrichtung keineswegs sicherer ist –
in dem Versuch waren die Autofahrer, die mit Freisprecheinrichtung
telefonierten, praktisch genauso abgelenkt wie die, die das Handy
direkt am Ohr benutzten. (www.mobilfunk-buergerforum.de/home/home_artikelshow.php?_aid=144)
Laut einer Untersuchung der Versicherungsgesellschaft AXA ist
Telefonieren am Steuer der größte Risikofaktor, noch vor
Fahren ohne Anschnallgurt und Fahren unter leichtem Alkoholeinfluss.
Ja. Anfängliche Handyverbote z. B. in Münchner
Bussen und Trambahnen wurden inzwischen wieder aufgehoben. Auch mit der
Bahn kann man in Deutschland nicht fahren, ohne ständig von
Mobiltelefonierern gestört zu werden. Es gibt zwar in ICEs
theoretisch handyfreie „Ruhezonen“, in der Praxis wird dies
aber nicht wirklich durchgesetzt. Zum Schutz vor einer erhöhten
Strahlenbelastung wären außerdem nur abgetrennte Waggons
oder zumindest Abteile sinnvoll, in denen nicht nur das Telefonieren
mit dem Handy, sondern auch das Benutzen von Laptops untersagt ist.
In anderen europäischen Ländern gibt es schon längst
handyfreie Bahnabteile (so zum Beispiel in Schweden und Dänemark).
In Italien wurden dieses Jahr „carrozze del silencio“
(Waggons mit Handyverbot) eingerichtet.
Ähnlich wie im Auto ist die von Handys ausgehende Strahlung auch
in öffentlichen Verkehrsmitteln stark erhöht, vor allem in
der U-Bahn, da hier der Empfang besonders schlecht ist. Wenn das Handy
in Bewegung ist, sucht es ständig nach einer Verbindung zur
nächsten Basisstation, so dass es während der Fahrt
ständig strahlt, auch wenn nicht telefoniert wird. Aus
Rücksicht auf andere Fahrgäste sollte man daher in Bus und
Bahn sein Handy ausschalten, zumal diese ja kaum ausweichen können.
(Versuch zur Strahlenbelastung in Linienbussen unter: http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/Messprojekt_Bus/messprojekt_bus.html)
Nein. Es stimmt zwar, dass die Strahlung beim Telefonieren
am stärksten ist, vor allem beim Verbindungsaufbau und wenn man
selber spricht. Aber auch wenn das Handy im Standby-Betrieb läuft,
strahlt es noch. Es werden regelmäßig sogenannte
Statusmeldungen abgegeben, d. h. das Handy stellt in
regelmäßigen Abständen eine Verbindung zum
nächsten Sender her (wodurch der Standort des Handybenutzers
übrigens jederzeit zu ermitteln ist). Dies geschieht auch jedes
Mal beim Wechsel der Funkzelle. Wenn das Handy in Bewegung ist (wie z.
B. bei der Fahrt im Auto), geschieht dies also wesentlich öfter.
Es ist daher äußerst bedenklich, ein eingeschaltetes Handy
am Körper zu tragen, besonders in der Nähe von so
strahlungsempfindlichen Organen wie den Hoden oder dem Herz (Kommentar
eines Arztes, der einen Patient mit Herzrhythmusstörungen
behandelte: „Ach, Sie sind wieder einer von denen, der das Handy
in der Brusttasche trägt.“). Durch das Tragen des Handys in
der Hosentasche oder am Gürtel kann einerseits die Fruchtbarkeit
beeinträchtigt werden – die Hoden liegen ja außerhalb
des Körpers, weil die Spermien äußerst
wärmeempfindlich sind (hinzu kommt noch, dass Mobilfunkstrahlung
die Testosteronproduktion vermindert). Andererseits gibt es Hinweise
darauf, dass sich durch die ständige Bestrahlung das Risiko
erhöht, an Hodenkrebs zu erkranken. Hodenkrebs, bei jungen Leuten
an sich eine eher seltene Krebsart, tritt in den letzten Jahren immer
häufiger auf. Laut einer aktuellen Studie des Berliner
Robert-Koch-Instituts hat sich die Zahl der Erkrankten in Deutschland
seit 1980 verdoppelt. Hodenkrebs ist inzwischen bei Männern
zwischen 18 und 35 die häufigste Form der Krebserkrankung.
Das ist richtig. Die Stärke des elektromagnetischen
Feldes (= Leistungsflussdichte) nimmt mit dem Quadrat der Entfernung
ab, d. h. bei doppeltem Abstand ist die Strahlung um den Faktor 2²
geringer, beträgt also nur noch ein Viertel.
Das elektromagnetische Feld des Mobilfunksenders breitet sich nach denselben physikalischen Gesetzten aus wie Licht. Sie wird also mit der Entfernung schwächer und wird durch Hindernisse abgeschwächt, so dass sich auch „Funkschatten“ bilden können. Bauern, deren Höfe in der Nähe von Mobilfunksendern liegen, beobachten oft, dass Kühe und andere Tiere instinktiv den Funkschatten von Stallungen und Scheunen aufsuchen.
Das kann man nicht generell sagen. Es ist zwar richtig, dass sich die Strahlung des Senders keulenförmig ausbreitet, d. h. dass sie in einer gewissen Entfernung vom Sender stärker ist. Durch Streuung und so genannte Nebenkeulen entsteht aber unter Umständen auch direkt unter dem Sender eine nicht unerhebliche Strahlung. Dies ergab zum Beispiel eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz, die vom Kamp-Linforter Institut für Mobil- und Satellitenkommunikationstechnik (IMST) durchgeführt wurde. Zitat: „Die Immissionen in demjenigen Gebäude, auf dem die Anlage steht, sind zwar oft, aber nicht stets kleiner als an umliegenden Messpunkten. In Abhängigkeit von Sendeleistung und Antennenbauform kann die Dachanlage vor allem im obersten Geschoss relevante Beiträge leisten.“ (Zwischenbericht „ Analyse der Immissionsverteilung“ der IMST GmbH vom 9. Juli 2004). Die tatsächlichen Strahlungswerte können im Einzelfall nur durch eine Messung vor Ort bestimmt werden.
Eine Mobilfunkanlage auf dem Haus oder im unmittelbaren Umkreis kann
den Wert einer Immobilie mindern. Eine Umfrage bei Maklern des RDM
(Ring Deutscher Makler) ergab, dass 70 % der Makler die Erfahrung
gemacht haben, dass sich Mobilfunksender wertmindernd auf benachbarte
Immobilien auswirken. Der Wertverlust kann bis zu 50 % betragen. In
einem Urteil des Landgerichts München wurde festgestellt, dass ein
nachträglich auf dem Haus installierter Mobilfunksender zu einer
Mietminderung berechtigt (Amtsgericht München, Aktenzeichen 432 C
7381/95). Das Oberlandesgericht München entschied am 13.12.2006,
dass bei der Errichtung einer Mobilfunkanlage alle Eigentümer
einer Wohnanlage zustimmen müssen, die Mehrheitsentscheidung also
nicht ausreiche. (OLG München, Aktenzeichen 34 Wx 109/06). In der
Urteilsbegründung heißt es:
"Bei einer Mobilfunkanlage sind die Bewohner der Nachbarhäuser
einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt, die
möglicherweise, auch wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte nicht
überschreitet, gesundheitsgefährdend ist. Jedenfalls wegen
dieser allgemein verbreiteten Befürchtung hat die Errichtung einer
Mobilfunkanlage auch Auswirkungen auf den Wert (Miet- bzw.
Verkaufswert) der betroffenen Eigentumswohnungen, ohne dass es auf die
Berechtigung dieser Befürchtung ankommt.“
Hausbesitzer, die eine Mobilfunkanlage auf ihrem Dach installieren
lassen, sollten bedenken, dass unter Umständen auch
Schadenersatzklagen auf sie zukommen können. Viele Versicherer
schließen Schäden durch Mobilfunkstrahlung inzwischen aus,
da das Risiko zu unkalkulierbar ist. Sollte die Schädlichkeit
eines Tages nachgewiesen werden, werden zwar zunächst der
Mobilfunkbetreiber verantwortlich gemacht. Wenn diese aber
zahlungsunfähig sind und auch kein Versicherungsschutz besteht,
bleibt die Haftung am Grundstückseigentümer hängen.
Ja. Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage bis zu einer
Höhe von 10 m ist in Bayern (wie in fast allen anderen
Bundesländern) genehmigungsfrei im Sinne des Baurechts. Da ein
Mobilfunksender eine gewerbliche Anlage ist, wäre die
Nutzungsänderung für das Gebäude, auf dem er installiert
wird, eigentlich genehmigungspflichtig. In reinen Wohngebieten
wäre eine solche Anlage normalerweise überhaupt nicht
zulässig. Schon 1998 wurde aber die Bayerische Bauordnung
dahingehend geändert, dass solche Sender und die damit verbundene
Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Andere
Bundesländer folgten dem Beispiel.
Durch den „Mobilfunkpakt II“ (siehe unter Downloads)
haben die Gemeinden theoretisch ein Mitwirkungsrecht bei der
Aufstellung von Mobilfunksendern. Es handelt sich aber um eine
freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber, die rechtlich nicht
einklagbar ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Gemeinden nach
wie vor kaum Einfluss auf die Standortwahl haben. Unter Umständen
kann eine Gemeinde jedoch über den Bebauungsplan Einfluss auf die
Standorte von Mobilfunksendeanlagen nehmen.
Als betroffener Nachbar kann man sich ggf. auf die sogenannten
nachbarschützenden Vorschriften des Bauplanungsrechts berufen.
„Verstößt die Anlage gegen nachbarschützende
Vorschriften des öffentlichen Baurechts, kommt u. a. die Einlegung
eines Widerspruches gegen die Baugenehmigung, die Erwirkung einer
Nutzungsuntersagung oder einer Beseitigungsanordnung in
Betracht.“ (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, Infoblatt
4/2006)
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 1.7.2003 (AZ 4 VG
4640/2002) wurde für die Errichtung eines UMTS-Sendemasten ein
Baustopp verhängt. Begründet wird die Entscheidung damit,
dass das Gericht erhebliche Zweifel habe, ob die Anlage nicht gegen
nachbarschützende Vorschriften verstoße. Die in der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte würden
zwar eingehalten, so dass nach derzeitigem Stand der Forschung nicht
von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden könne. Es
bestünden aber Zweifel an der Schutzwirkung dieser Grenzwerte,
insbesondere hinsichtlich der Vorsorge. Außerdem sei davon
auszugehen, dass es auf Grund der Angst, die der
„Durchschnittsbürger“ vor Mobilfunkanlagen habe, zu
einer psychischen Belastung der Anwohner komme (vollständiger Text
des Urteils unter Downloads). Das Urteil wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben.
Ja. Schnurlose Telefone nach dem DECT-Standard strahlen
rund um die Uhr, nicht nur, wenn telefoniert wird. DECT-Telefone haben
eine Reichweite von etwa 50 bis 70 Metern innerhalb von Gebäuden
und 300 Metern im Freien. Die Strahlung im Umkreis der Basisstation ist
unter Umständen höher, als wenn Sie einen Mobilfunksender in
unmittelbarer Nähe hätten. (Tests zur Strahlenbelastung durch
DECT-Telefone in der Zeitschrift Öko-Test: www.oekotest.de).
Auf eine Anfrage im Bundestag hin sagte die Bundesregierung
bezüglich der Dauerstrahlung von DECT-Telefonen:
„Generell führt der Gebrauch von DECT-Telefonen und
weiteren Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder – wie
Handys und drahtlosen Datenübertragungsverfahren – zu einer
Zunahme der Strahlungsexposition der Menschen. DECT-Telefone stellen
oftmals die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer
Strahlung im Haushalt dar. Um möglichen gesundheitlichen Risiken
vorzubeugen, empfiehlt die Bundesregierung grundsätzlich, die
persönliche Strahlenbelastung zu minimieren. Da beim derzeit
eingesetzten DECT-Standard bei Schnurlostelefonen die Basisstation
kontinuierlich hochfrequente elektromagnetische Felder emittiert, setzt
sich in den letzten Jahren sogar die Bundesregierung dafür ein,
dass DECT-Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt
werden, die im Stand-by-Betrieb strahlungsfrei sind.“ (Drucksache
15/5415 des Deutschen Bundestags)
In letzter Zeit bieten einige Hersteller Geräte an, die ihre
Sendeleistung reduzieren, wenn nicht telefoniert wird. Allerdings muss
das Telefon in der Basisstation liegen und es dürfen keine
weiteren Mobilteile angemeldet sein. Von der Firma Orchid gibt es jetzt
Modelle, bei denen das Kontrollsignal nach Beendigung des Telefonats
vollständig abgeschaltet wird, auch wenn das Telefon nicht
in der Ladeschale liegt und unabhängig davon, wie viele Mobilteile
an der Basisstation angemeldet sind und. (Siehe hierzu den aktuellen
Bericht des Ingenieurbüros Virnich: www.baubiologie-virnich.de/pdf/DECT_zero.pdf)
Man sollte aber bedenken, dass das Telefon beim Telefonieren weiterhin
eine erhebliche Strahlung erzeugt, die direkt auf den Kopf einwirkt.
Abgesehen von der Beeinflussung der Gehirnwellen kann dies das Risiko
erhöhen, an einem Gehirntumor zu erkranken. Dies trifft
natürlich auch für das Telefonieren mit dem Handy zu, nur
wird mit dem DECT-Telefon in der Regel länger telefoniert.
(Liste von strahlungsarmen DECT-Telefonen auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz unter Links)
Ja. Kabellose Internetverbindungen zum Computer oder Laptop
über WLAN (wireless local area network) erzeugen eine
ähnliche Strahlung wie schnurlose Telefone. Hierbei kann die in
den Computer eingebaute Funkkarte mit 15.000 µWatt/m² bis
20.000 µWatt/m² in einem Meter Abstand strahlen, wie die
Zeitschrift ÖKO-TEST in einer Untersuchung feststellte.
So genannte Hot Spots, also Orte, an denen man mit seinem eigenen
Notebook ins Internet gehen kann, gibt es inzwischen in vielen
Cafés, Flughäfen, Hotels etc. Die „Access
Points“, von denen das WLAN-Signal ausgestrahlt wird, werden aber
zunehmend auch zu Hause genutzt. Sie strahlen ebenso wie DECT-Telefone
ständig, auch wenn die Verbindung zum Internet nicht genutzt wird
(Bericht über WLAN unter Downloads).
Oft ist die WLAN-Funktion automatisch aktiviert, man kann sie aber normalerweise über die Software deaktivieren.
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt in seiner Antwort auf
eine Anhörung des Bayerischen Landtages, dass im Zuge der die
Grenzwertregelung ergänzenden Vorsorgemaßnahmen auch im
Zusammenhang mit WLAN kabelgebundene Alternativen vorzuziehen sind
(Anhörung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
des Bayerischen Landtages zum Thema „Einfluss des Mobilfunks auf
die menschliche Befindlichkeit“ am 7. Dezember 2006/Drucksache
16/6022 des Deutschen Bundestags).